Neuer Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der F-Gas-Verordnung sieht einen schnelleren Ausstieg aus fluorierten Kältemitteln vor
Neuer Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der F-Gas-Verordnung sieht einen schnelleren Ausstieg aus fluorierten Kältemitteln vor
Brüssel/ Nürnberg, 10. Oktober 2022 – In einer Zeit, in der sich Europa auf die Sicherung der Energieversorgung und auf eine beschleunigte Transformation hin zur Klimaneutralität konzentriert, hat der Europäische Dachverband der Hersteller der fluorierten Gase (das European FluoroCarbons Technical Committee, EFCTC) Bedenken gegen die Pläne für einen schnelleren Ausstieg aus F-Gasen geäußert.
F-Gase sind in vielen Bereichen unverzichtbar. Unter anderem finden sie als Kältemittel in Wärmepumpen, Klimaanlagen oder in Rechenzentren, in Feuerlöschprodukten, in der Herstellung von Dämmstoffen oder im medizinischen Bereich Anwendung.
Neue Regeln für fluorierte Gase
Fluorierte Gase, auch F-Gase genannt, unterliegen bereits strikten Auflagen in Europa. So ist die Menge, die jährlich in der EU auf den Markt gebracht werden darf, durch ein striktes Quotensystem begrenzt. Nach diesem „Phase-Down“-Prinzip (schrittweise Quotenreduktion), eingeführt durch die F-Gas-Verordnung, die 2015 in Kraft getreten ist, nimmt das zulässige Volumen an F-Gasen mit höherem GWP schon jetzt jedes Jahr ab. Nun hat die EU-Kommission im April einen Vorschlag für die Novellierung der F-Gas-Verordnung vorgelegt. Geplant ist unter anderem ein deutlich schnellerer „Phase-Down“, sowie verbesserte Kontrollmaßnahmen gegen illegale F-Gas-Importe. Während die Verbesserung der Kontrollmaßnahmen zur Eindämmung der illegalen F-Gas-Importe als sehr positiv zu bewerten ist, stellt der zeitlich deutlich schnellere „Phase-Down“ die Industrie vor eine große Herausforderung. So hatten sich die Hersteller von F-Gasen bereits auf den in der aktuell gültigen Verordnung angekündigten graduelleren „Phase-Down“ eingestellt und ihre Investitionen und Umstellungen auf Alternativen entsprechend zeitlich geplant. Basierend auf dem neuen Gesetzesvorschlag wird die Umstellung auf Kältemittel mit noch niedrigerem GWP nun sehr viel schneller erfolgen müssen. „Das EFCTC begrüßt eine stärkere Durchsetzung der Vorschriften gegen illegale Importe, teilt jedoch nachdrücklich die von der Verbraucherindustrie geäußerte Besorgnis, dass der vorgeschlagene frühere und strengere ‚Phase-Down‘ der europäischen Wirtschaft schaden und die Klima- und Energieziele untergraben könnte.“, kommentierte dazu Felix Flohr von Daikin Chemical Europe und Sprecher für EFCTC.
Schlüsselrolle in der geplanten Wärmewende
Darüber hinaus nehmen F-Gase eine Schlüsselrolle in der Dekarbonisierung vieler Sektoren ein. Ein Beispiel etwa ist der Einsatz in Wärmepumpen und bei Kälteanlagen mit Wärmerückgewinnung. So setzen zum Beispiel über 90% der verfügbaren Wärmepumpenmodelle für Privathaushalte auf F-Gase. Gerade diese Anlagen sind unverzichtbar in der Wärmewende, sprich die klimaneutrale Umgestaltung des gesamten Gebäudebestandes. Und viel Arbeit ist hier noch zu leisten, denn der Gebäudesektor hinkt in der Erreichung seiner gesetzlichen Klimaziele deutlich hinterher. So hat der Gebäudesektor in Deutschland in 2020 seine Ziele verfehlt. Diese Entwicklung setzte sich auch 2021 fort: statt der angepeilten 113 Millionen Tonnen CO2 wurden etwa 115 Millionen Tonnen CO2 emittiert. Das entspricht etwa den jährlichen Emissionen von 85 Millionen Kleinwagen.
Die Bundesregierung will hier die Trendwende schaffen und hat deshalb angekündigt, bis 2030 sechs Millionen Wärmepumpen installieren zu wollen. Auch die EU selbst hat sich im Rahmen ihres REPowerEU Plans zum Ziel gesetzt, in den kommenden Jahren 10 Millionen Wärmepumpen in Europa zu installieren.
Der Vorschlag für die Überarbeitung der F-Gas-Verordnung wird nun im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens vom Europäischen Rat und vom Europäischen Parlament erörtert. Die finale Verordnung wird frühestens im Januar 2024 in Kraft treten.
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